Sollte ich einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, bevor ich meine Heizung erneuere?
Ja, absolut. Ein Sanierungsfahrplan stellt sicher, dass die energetische Optimierung des gesamten Gebäudes berücksichtigt wird. Dadurch können Sie sicherstellen, dass die Heizungserneuerung im Einklang mit weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz steht, was langfristig zu einer noch höheren Kosten- und Energieeinsparung führt.
Kann ich Förderungen nachträglich beantragen?
Nein, eine nachträgliche Beantragung von Förderungen ist leider nicht möglich. Wenn Sie einen Auftrag eines Handwerkers oder einer Handwerkerin bestätigen, muss die Förderung unbedingt vorher beim BAFA oder bei der KfW eingereicht worden sein. Der Ablauf ist wie folgt:
- Lassen Sie die Förderunterlagen durch einen Energieberater oder eine Energieberaterin vorbereiten, idealerweise in Form eines Sanierungsfahrplans.
- Warten Sie auf die Eingangsbestätigung des Förderantrags, die per E-Mail zugestellt wird.
- Erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung können Sie das Angebot des Handwerkers bestätigen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Eingangsbestätigung noch keine Förderzusage darstellt. Zwar kann die Förderung im Anschluss noch abgelehnt werden, aber ab Zugang der Eingangsbestätigung ist die Auftragsbestätigung an den Handwerker nicht mehr förderschädlich. Um ganz sicherzugehen, empfiehlt es sich jedoch, auf den Zuwendungsbescheid (die Förderzusage) zu warten, der per Post zugestellt wird und rechtsverbindlich ist.
Falls eine Förderung nicht möglich ist, können Sie alternativ 20 % der Sanierungskosten von der zu zahlenden Einkommenssteuer abziehen. Hierfür benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Rufen Sie uns gerne an, um mehr darüber zu erfahren.
Gut zu wissen: Sie können in der Zwischenzeit Angebote einholen, aber bestätigen Sie diese erst nach dem Förderantrag, um Ihre Chancen auf die Förderung nicht zu gefährden.
Bin ich verpflichtet, die empfohlenen Maßnahmen im Sanierungsfahrplan umzusetzen?
Nein, die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen sind nicht verpflichtend. Der Sanierungsfahrplan dient vielmehr als Anhaltspunkt, der Ihnen einen Überblick über den aktuellen Zustand Ihrer Immobilie und deren "Schwachstellen" gibt. Er zeigt Ihnen auf, wie diese Probleme behoben werden können, doch die Entscheidung zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen liegt ganz bei Ihnen.
In welchen Fällen brauche ich einen Sanierungsfahrplan?
Ein Sanierungsfahrplan ist besonders hilfreich, wenn Sie energetische Modernisierungen planen. Er gibt Ihnen eine klare Struktur und maßgeschneiderte Empfehlungen für die Optimierung Ihrer Immobilie. Zudem ist ein Sanierungsfahrplan oft Voraussetzung, wenn Sie Förderanträge stellen möchten, da er die Grundlage für die Beantragung von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen bildet.
Was versteht man unter einem Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ein Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein umfassendes Dokument, das die Schritte zur energetischen Sanierung eines Gebäudes detailliert darstellt. Er bietet eine klare Übersicht über die notwendigen Maßnahmen, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu verbessern, und hilft Ihnen, die Sanierung gezielt und strukturiert anzugehen.
Was genau ist ein Sanierungsfahrplan?
Ein Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen, welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, um Ihre Immobilie energieeffizient zu gestalten. Der Plan wird in enger Abstimmung mit Ihnen von einem Energieberater oder einer Energieberaterin erstellt und individuell auf Ihr Objekt zugeschnitten. Dabei werden bauliche, baukulturelle und persönliche Ausgangsbedingungen berücksichtigt.
Der Sanierungsfahrplan listet nicht nur die Energieeinsparpotenziale auf, sondern auch Sanierungsvorschläge, die vom Energieberater2 ermittelt wurden, sowie die voraussichtlichen Kosten und möglichen Förderungen.
Zum Beispiel: Wenn Ihre Heizung nicht energieeffizient arbeitet und hohe Kosten verursacht, wird dies im Sanierungsfahrplan festgehalten. Gleichzeitig wird aufgezeigt, durch welche regenerative Heiztechnik die alte Heizung ersetzt werden kann und wie viel Geld und Energie Sie dadurch sparen können.
Wie hoch ist die staatliche Förderung für einen Sanierungsfahrplan?
Die staatliche Förderung für einen Sanierungsfahrplan variiert je nach Art der Immobilie: Für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser (abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten) und Nichtwohngebäude (abhängig von der Nutzfläche) gibt es unterschiedliche Förderbeträge.
Die genaue Höhe der Förderung kann oft nicht pauschal angegeben werden, da sie individuell auf die jeweiligen Sanierungsmaßnahmen und Projekte abgestimmt ist. Zudem können verschiedene Förderprogramme miteinander kombiniert werden, was die Höhe der Förderung beeinflussen kann. Beachten Sie, dass die Förderungen durch die Höchstsumme der Gesamtkosten begrenzt sind, die für jede Maßnahme geltend gemacht werden können.
Wie gestaltet sich der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude?
Der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude bietet einen detaillierten Überblick über energetische Sanierungsmaßnahmen für gewerbliche und öffentliche Gebäude. Im Vergleich zu Wohngebäuden ist dieser Plan in der Regel umfangreicher, da er an die spezifischen Anforderungen und Nutzungsmöglichkeiten von Nichtwohngebäuden angepasst wird. Er berücksichtigt unter anderem unterschiedliche Nutzungsprofile, spezifische Energiebedarfsmuster und besondere bauliche Gegebenheiten, um eine umfassende und effiziente Sanierung zu gewährleisten.
Wie ist der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude aufgebaut?
Der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude enthält detaillierte Maßnahmen zur energetischen Verbesserung Ihrer Immobilie. Er umfasst umfassende Kostenschätzungen, Zeitpläne und spezifische Empfehlungen zur Optimierung der Energieeffizienz. Dieser Plan ist individuell auf Ihr Wohngebäude zugeschnitten und berücksichtigt bauliche Besonderheiten sowie Ihre persönlichen Anforderungen, um eine zielgerichtete und effektive Sanierung zu gewährleisten.
Was sollte ich beachten, wenn mein Sanierungsfahrplan älter ist?
Ein älterer Sanierungsfahrplan sollte überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Da sich Energiestandards, Technologien und Förderbedingungen kontinuierlich weiterentwickeln, ist es wichtig, dass der Sanierungsfahrplan auf dem neuesten Stand ist, um aktuelle Standards und innovative Technologien zu berücksichtigen. Eine regelmäßige Aktualisierung stellt sicher, dass Ihre Sanierungsmaßnahmen weiterhin optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind und die bestmöglichen Ergebnisse erzielen.
Wer ist berechtigt, einen Sanierungsfahrplan auszustellen?
Nur zertifizierte Energieberater sind befugt, einen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Diese Fachleute verfügen über die notwendige Ausbildung und Qualifikation, um eine umfassende und präzise Analyse Ihres Gebäudes durchzuführen und Ihnen maßgeschneiderte Empfehlungen für die energetische Sanierung zu geben.
Welche Vorbedingungen oder Vorarbeiten sind für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans erforderlich?
Für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans sind einige Vorbedingungen und Vorarbeiten notwendig:
- Bestandsaufnahme: Eine detaillierte Analyse des aktuellen Zustands Ihres Gebäudes ist erforderlich. Dazu gehören die Erfassung von Bauplänen, die Überprüfung der bestehenden Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie die Bewertung der Dämmung und Fenster.
- Energieverbrauchsdaten: Sie sollten aktuelle Daten zum Energieverbrauch Ihres Gebäudes bereitstellen. Dies umfasst Rechnungen für Heizung, Strom und eventuell Wasser, um den Energiebedarf und die Schwachstellen zu identifizieren.
- Ziele und Wünsche: Definieren Sie Ihre Ziele und Prioritäten für die Sanierung, wie z.B. Kosteneinsparungen, Verbesserung des Wohnkomforts oder Reduzierung des Energieverbrauchs. Ihre persönlichen Wünsche und Anforderungen sollten klar kommuniziert werden.
- Bauliche Gegebenheiten: Informationen zu baulichen Besonderheiten und möglichen Einschränkungen des Gebäudes sind wichtig. Dies schließt strukturelle Besonderheiten, historische Auflagen oder besondere bauliche Herausforderungen ein.
- Zusätzliche Unterlagen: Eventuell sind auch weitere Dokumente erforderlich, wie z.B. Energieausweise oder bereits vorhandene Gutachten.
Diese Vorarbeiten ermöglichen es dem Energieberater oder der Energieberaterin, einen umfassenden und maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan zu erstellen, der Ihre spezifischen Bedürfnisse und die Gegebenheiten Ihres Gebäudes berücksichtigt.