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Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis, oder auch Energiepass, vermittelt ein Bild vom energetischen Zustand eines Wohngebäudes und ist Pflicht beim Immobilienverkauf und bei einer Neuvermietung.
Welche Arten von Energieausweis gibt es?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet. Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Basis gemessener Verbräuche bestimmt.
Wofür benötigt man einen Energieausweis?
Ein gültiger und korrekter Energieausweis ist beim Hausverkauf und bei der Vermietung Pflicht.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist nach dem GebäudeEnergieGesetz GEG grundsätzlich für zehn Jahre gültig.
Kann man sich selbst für einen Ausweis entscheiden?
Grundsätzlich besteht die freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
Gibt es Einschränkungen bei der Wahl?
Eine Bedarfsausweis ist nur in folgenden Fällen Pflicht:
  • Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten

  • Neubauten – hier liegen schlicht keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor

  • Nach dem nachträglichen Dämmen der Fassade oder wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurde – hier müssen für einen Verbrauchsausweis erst neue Verbrauchsdaten aus drei Jahren vorliegen
Bedarfsausweis Bedarfsausweis
Achtung

Beim direkten Vergleich beider Ausweise ist Vorsicht geboten: Verbrauchs- und Bedarfsausweise enthalten zwar dieselbe Effizienzskala – deren Bewertungen können aber für ein und dasselbe Gebäude unterschiedlich ausfallen.

Stark vereinfacht ausgedrückt weist der Verbrauchsausweis den Energiebedarf eines Nutzer aus. D.h. eine Familie mit 2 Kindern hat in der Regel einen höheren Energiebedarf als ein Singlehaushalt.

Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf eines Gebäudes anhand der Geometrie, der verwendeten Baustoffe und des installierten Heizsystems berechnet.
Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
In der Regel sind Heizkostenrechnungen und ggf Warmwasserkosten der letzten 3 Jahre des gesamten Gebäudes notwendig. Es wird der jährliche Energiebedarf eines Gebäudes für Heizung und Warmwasserbereitung aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften ermittelt.
Günstig. u.a. kann der Energieausweis im Internet erworben werden. Hiervor warnt aber das BMWI vor unlauteren Anbietern Teurer da eine Bestandsaufnahme durch den Energieberater erfolgt. Allerdings können bis zu 80% der Kosten über einen Zuschuss, der gedeckelt ist, gefördert werden.
Nicht bei Neubauten anwendbar Wird in der Regel bei schlüsselfertigen Neubauten mit überreicht
Die Verbräuche sind vom Nutzer abhängig. Der so berechnete Energieverbrauchskennwert ist stark abhängig vom Verhalten der Bewohner. Bei einem Wechsel der Bewohner und verändertem Nutzer- und Heizverhalten kann der künftige Verbrauch des Gebäudes vom Energieverbrauchskennwert im Energieausweis abweichen. Objektive Betrachtungsweise. Das Gebäude wird vergleichbar
Aus den erhobenen Daten des Gebäudes für die Erstellung des Bedarfsausweises kann auch gleichzeitig der individuelle Sanierungsfahrplan ISFP abgeleitet werden